Anträge auf ELER-Sportstättenförderung sind ab sofort möglich
Ab sofort haben Gemeinden, Gemeindeverbände und Sportvereine in Sachsen-Anhalt wieder die Möglichkeit, Fördermittel aus dem EU Programm ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums) zu beantragen.
Anträge können bis zum 15. November 2021 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden. Gefördert werden Vorhaben in ländlich geprägten Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören z. B. die Sanierung, der Umbau oder der Neubau von Sportstätten. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 100.000 Euro. Der Fördersatz kann bis zu 90 Prozent betragen. Die Förderung zielt darauf ab, mit der Schaffung einer bedarfsgerechten Sportstätteninfrastruktur das dörfliche Gemeinschaftsleben und die Bindung der Bürger an ihren heimatlichen Lebensraum zu stärken.
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