Sportfördergesetz: Höhere Pauschalen für Kreis- und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände
Zum 1. Januar 2025 hat das Land Sachsen-Anhalt die Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes überarbeitet – mit spürbaren Vorteilen für den organisierten Sport.
Besonders profitieren die 14 Kreis- und Stadtsportbünde sowie die 52 Landesfachverbände, die bislang jährlich rund 5,5 Millionen Euro an Pauschalförderung erhielten.
Um die Autonomie des Sports zu stärken und die Verbände angesichts steigender Kosten durch Preis- und Tarifentwicklungen gezielt zu unterstützen, wurde die Förderung um 500.000 Euro auf insgesamt 6 Millionen Euro pro Jahr erhöht.
Die Mittelvergabe erfolgt nach einem durchdachten System aus Sockelbeträgen, Servicepauschalen sowie mitglieder- und leistungsbezogenen Komponenten – so wird sichergestellt, dass die Förderung zielgerichtet ankommt und die Sportstrukturen längerfristig gestärkt werden